Titel: Ihr Recht bei häuslicher Gewalt

Ihr Recht bei häuslicher Gewalt

Polizeiliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Möglichkeiten des Schutzes

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Gewalt gegen Frauen findet überwiegend im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände, also „zu Hause“, statt. Häusliche Gewalt wird fast ausschließlich von Männern ausgeübt und reicht von Drohungen, Erniedrigungen und sozialer Isolation bis hin zum Erzwingen sexueller Handlungen und körperlichen Misshandlungen.

Wenn Sie in Ihrer Partnerschaft, Ehe oder Familie z. B. misshandelt, geschlagen, verletzt, bedroht, eingesperrt, gefangen gehalten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung), vergewaltigt, zu sexuellen Handlungen gezwungen (strafbare Handlungen gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht), belästigt und verfolgt (Stalking) oder Ihre Kinder misshandelt oder sexuell missbraucht wurden/werden, haben Sie das Recht, sich dagegen zu wehren. Ihr Mann/Partner begeht mit den körperlichen und sexuellen Gewalttaten sowie dem Stalking strafbare Handlungen, die strafrechtlicher Verfolgung unterliegen. Voraussetzung hierfür ist eine Strafanzeige, die die Polizei aufnimmt.

Mit dieser Broschüre wollen wir Sie informieren über Ihre Rechte, sich gegen häusliche Gewalt zu wehren, und über Ihre Möglichkeiten, sich vor weiteren Gewalttaten zu sichern. Sie erfahren, was Polizei und Justiz tun können und müssen, um Sie zu schützen und die Straftaten zu verfolgen.

Im 1. Teil der Broschüre informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Polizei, zu Ihrem Schutz und gegen Gewalt einzuschreiten, und über Maßnahmen, die Sie selbst zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit Ihrer Kinder ergreifen können.

Im 2. Teil finden Sie Erläuterungen, wie es zu einem Strafverfahren kommt, welche Rolle, aber auch welche Rechte Sie als Zeugin in diesem Verfahren haben, und wo Sie weitergehende Hilfe und Beratung erhalten.

Der 3. Teil dieser Broschüre informiert Sie über Ihre zivilrechtlichen Möglichkeiten, um sich vor weiteren Gewalttätigkeiten Ihres Mannes/Partners zu schützen.